Kiez-Report Oktober 2003: Seite 2
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Was ist eine Vorsorgevollmacht ?
Liebe Leserinnen und Leser des Kiezreports, nur ungern beschäftigen wir uns mit dem Gedanken im Alter oder auch unfallbedingt so krank und gebrechlich zu werden, dass wir geschäftsunfähig bzw. betreuungsbedürftig sind.
Aufgrund der heutigen hohen Lebenserwartung und der Möglichkeiten der modernen Medizin ereilt dieses Schicksal aber immer mehr Menschen. Wer regelt dann, wenn wir es nicht mehr können, unsere vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten für uns ?
Hier sollten Sie nicht auf Hilfe durch Vater Staat vertrauen, sondern rechtzeitig eigenverantwortlich vorsorgen. Ohne Vorsorge wird sonst eines Tages durch einen Arzt festgestellt, dass Sie alle oder einen Teil Ihrer Angelegenheiten nicht mehr selbständig erledigen können. Vom Gericht wird für Sie ein Ihnen unbekannter Betreuer oder ein Betreuungsverein bestellt, sofern Verwandte sich hierzu nicht bereit erklären. Aber auch wenn diese bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, unterliegen sie der Aufsicht und zahlreichen Restriktionen durch die ohnehin überlasteten Vormundschaftsgerichte.
Insbesondere wenn Sie über Grundbesitz verfügen, bedarf der - aus finanziellen Gründen oft notwendige - Verkauf durch Ihren Betreuer der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Dies verzögert und erschwert einen Verkauf nach allgemeiner Erfahrung, wobei ich hier nicht näher auf die Einzelheiten eingehen kann. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor durch eine Vorsorgevollmacht !
Hier gibt es diverse Möglichkeiten z.B. wechselseitige Einsetzung bei Ehegatten, über die Sie jeder Notar oder Rechtsanwalt gerne beraten wird. Bei Grundbesitz wird allgemein zu einer Generalvollmacht geraten. Diese setzt natürlich ein unbedingtes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Allerdings gibt es auch hier gewisse Sicherungsmechanismen zur Vorsorge gegen einen eventuellen Missbrauch. Sollten Sie niemanden haben, dem Sie vertrauen können, was öfter vorkommt als man denkt, können Sie zumindest durch eine Betreuungsverfügung Einfluss darauf nehmen, wer später vom Gericht zu Ihrem Betreuer bestellt wird.
Oder auch wer nicht bestellt werden soll, denn Sie wissen am besten, welcher Ihrer Verwandten bei einer Übernahme der Betreuung nicht nur Ihr Wohl im Auge hat. In dem Alter, in dem die "Zipperlein" gravierender werden, sind die meisten dann auch bereit über eine Patientenverfügung nachzudenken. Mit dieser legen Sie zum Beispiel fest, welche lebenserhaltenen Maßnahmen getroffen werden sollen oder nicht, wenn Sie Ihren Willen gegenüber einem Arzt nicht mehr äußern können.
Rechtsanwältin Alexandra Thein
Schlüterstraße 42, 10707 Berlin
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