Kiez-Report Februar 2004: Seite 3

Seite 1 | Seite 2 | Seite 3 | Seite 4 | Seite 5 |

ÄNDERUNGEN BEI DER UMSATZSTEUER AB 1. JANUAR 2004:

NEUES BEI DER RECHNUNGSLEGUNG

Wichtig für jeden Unternehmer:
Ab dem 1. Januar 2004 erweitern sich die notwendigen Inhaltsangaben in Rechnungen! Diese Änderung betrifft sowohl die Kleinbetragsrechnungen, also Rechnungen bis 100,00 € brutto, als auch alle anderen Rechnungen.

Folgende Angaben sind nunmehr zwingend in die Rechnung aufzunehmen:
- vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-ID des Leistenden (Wahlmöglichkeit neu)
- Ausstellungsdatum (neu)
- fortlaufende Rechnungsnummer (neu)
- Menge und Art der Lieferung / Leistung
- Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Entgelt nach Steuersatz - Steuersatz (neu) und Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Für die Kleinbetragsrechnung gilt:
- vollständiger Name und Anschrift des Leistenden
- Ausstellungsdatum (neu)
- Menge und Art der Lieferung / Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
- Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Kontrollieren Sie daher diese Angaben stets bei empfangenen Rechnungen. Fehlt auch nur einer der Pflichtbestandteile, kann der komplette Vorsteuerabzug für diese Rechnung ausgeschlossen sein!

Bei Vorsteuerabzug aus unvollständigen Rechnungen begeben Sie sich künftig immer auch in die Gefahr der Steuerverkürzung oder gegebenenfalls gar der Steuerhinterziehung. Achten Sie daher darauf, Vorsteuern nur dann geltend zu machen, wenn die betreffenden Rechnungen vollständig sind. Auch der Betriebsausgabenabzug kann - beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung - versagt werden, wenn die Finanzverwaltung die Rechnungen als nicht ordnungsgemäß ansieht. Erfüllt eine Rechnung die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht, so müssen Sie den Rechnungssteller umgehend dazu auffordern, Ihnen eine berichtigte Rechnung zu übergeben.

Die Risiken liegen demnach vornehmlich beim Rechnungsempfänger!

Ihre Steuerberaterin Edda Greskowiak

RUB Datenverarbeitung GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Niederlassung Berlin
Franz-Jacob-Straße 4
10369 Berlin
Telefon: 030/ 55 69 76-0
Telefax: 030/ 55 69 76-11

www.etl.de/rubdv-berlin rubdv-berlin@etl.de

 

Seite 1 | Seite 2 | Seite 3 | Seite 4 | Seite 5 |






bachmann-immobilienmakler-berlin-mitte bachmann-immobilienmakler-zepernick-barnim bachmann-immobilienmakler-berlin-kaulsdorf-biesdorf bachmann-immobilienmakler-berlin-mahlsdorf-hellersdorf bachmann-immobilienmakler-potsdam-brandenburg bachmann-immobilienmakler-berlin-schmargendorf-ivd-makler bachmann-immobilienmakler-bernau-barnim bachmann-immobilien-berlin-treptow-koepenick-köpenick bachmann-immobilienmakler-berlin-marzahn-hellersdorf bachmann-immobilienmakler-berlin-hohenschönhausen

© Bachmann Immobilien 1998-2012

-->