Kiez-Report Mai 2010: Seite 2

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Kein Lohn dem bösen Schwiegersohn!

Es hatte alles so hoffnungsvoll angefangen, als sich Manuela und Peter 1990 kennen lernten; es war Liebe auf den ersten Blick. Man zog alsbald in eine gemeinsame Wohnung, und das erste Kind ließ auch nicht lange auf sich warten. Nicht einmal die Schwiegereltern nahmen Anstoß daran, dass beide jahrelang ein Leben ohne Trauschein führten. Da Manuela und Peter beide berufstätig waren und über gutes Einkommen verfügten, wuchsen die Ersparnisse und mit ihnen auch der Wunsch, ein Eigenheim für die Familie zu erwerben. Da bot sich plötzlich 1996 eine besondere Gelegenheit! Peter hatte von seinem Arbeitskollegen erfahren, dass man auch über den Weg der Zwangsversteigerung ein Eigenheim erwerben könnte, man müsse nur an der Versteigerung teilnehmen, das höchste Gebot abgeben und würde dann Eigentümer der Immobilie werden. Die Sache hatte allerdings einen Haken, da das so genannte Meistgebot auch sofort bezahlt werden muss, galt es schnell genügend Geld aufzubringen. Aber selbst bei Aufbietung aller Ersparnisse würde das eigene Geld nicht reichen. Würde die Familie helfen? Ja, denn die Großzügigkeit der Eltern von Manuela war grenzenlos, in der Hoffnung, ihrer Tochter würde es gemeinsam mit Peter weiterhin gut gehen. So schenkten sie Peter den fehlenden Restbetrag von 58.000,00 DM und die Immobilie konnte erworben werden. Schließlich ging es den Schwiegereltern um die Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens des jungen Paares in einem Familienheim, damit war ihr Geld gut angelegt. Das Familienglück ging weiter, 1997 wurde geheiratet, das zweite Kind kam 1999. So lebten Peter und Manuela finanziell sorgenfrei, insbesondere, weil sie keine Belastungen für die Rückzahlung eines Immobilienkredites hatten.

Im Jahre 2002 jedoch trennte sich Peter plötzlich von Manuela und es gelang ihm sogar im Rahmen eines Ehevertrages den Zugewinnausgleich auszuschließen. Das fanden Manuelas Eltern gar nicht so nett, sollte der treulose Schwiegersohn jetzt auch noch belohnt werden? Schließlich war die Schenkung ja für ein glückliches gemeinsames Zusammenleben von Peter und ihrer Tochter Manuela vorgesehen. Aber geschenkt ist ja wohl geschenkt, wieder holen ist gestohlen ... dachten sie. Aber so ganz wollten sie den Verlust nicht auf sich beruhen lassen, denn den Vermögensgewinn ihres Ex-Schwiegersohns fanden sie nun doch sehr ungerecht. Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes verlangten nun Manuelas Eltern das Geld zurück und verklagten Peter auf Rückzahlung der geschenkten 58.000,00 DM. Das war durchaus riskant, aber letztlich erfolgreich. In letzter Instanz gab nämlich das Gericht den Schwiegereltern Recht und verurteilte Peter zur Rückzahlung. Wenn nämlich Schwiegereltern dem Ehepartner ihres leiblichen Kindes mit Rücksicht auf dessen Ehe zur Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens Schenkungen zuwenden, so geschieht dies regelmäßig in dem Bewusstsein, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen dem Kind und dem Schwiegerkind fortbesteht und somit das eigene Kind auch in den fortdauernden Genuss der Schenkung kommt. Die Juristen nennen dies: die Geschäftsgrundlage. Mit der endgültigen Trennung der Eheleute war die Geschäftsgrundlage der Schenkung, nämlich die Erwartung in den Fortbestand der Ehe weggefallen und Peter war von diesem Moment an ungerechtfertigt bereichert.

Das Gericht urteilte in diesem Fall genau in diesem Sinne und entschied, dass die Schenkung rück abzuwickeln war. Peter musste das Geld an seine ehemaligen Schwiegereltern zurückzahlen. Für Manuelas Eltern war der Weg zu diesem Erfolg steinig und langwierig, letztendlich aber von Erfolg gekrönt. Der langwierige Prozess über drei Instanzen wäre allerdings allen Beteiligten erspart geblieben, wenn sie vorherigen Rechtsrat eingeholt hätten. Dann wäre der Notar oder Rechtsanwalt auf die Frage eingegangen, was mit der Schenkung im Scheidungsfall passiert und hätte eine eindeutige Regelung zur Vermeidung von Streitigkeiten vorgeschlagen. Denn es kommt gar nicht so selten vor, dass Eltern ihren Kindern und Schwiegerkindern bei der Anschaffung eines Eigenheims finanziell unter die Arme greifen und dann ist es schon von besonderer Wichtigkeit, ob bei der Geldzuwendung beide Eheleute bedacht werden sollten oder nur das eigene Kind. Das muss unmittelbar bei der Schenkung allen Beteiligten klar sein und möglichst auch dokumentiert werden.

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