Kiez-Report Juli 2008: Seite 5
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Bauherren - Aussicht auf Steuerrabatt bei der Grunderwerbsteuer
Liebe Leserinnen und Leser,
Bauherren, die vom Bauträger ein unbebautes Grundstück erwerben und darauf ein Haus bauen lassen, zahlen die Grunderwerbsteuer (GrESt) in Höhe von 4,5 % in Berlin und 3,5 % in Brandenburg meistens nicht nur für den Preis des Grund und Bodens, sondern auch für die Baukosten des Hauses.
Die Finanzämter gehen von einem einheitlichen Erwerbsvorgang aus. Das hat zur Folge, dass die GrESt auf Grundstück und Gebäude berechnet wird.
Dabei wird nicht beachtet, dass die Baukosten bereits mit 19 % Umsatzsteuer belastet sind.
Das Niedersächsische Finanzgericht sieht in der Doppelbelastung der Kosten mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht. Mit Beschluss vom 02.04.2008 (Az.:7K 333/06) hat es den Europäischen Gerichtshof (EUGH) um Vorabklärung ersucht.

Der Steuerrabatt ist erheblich. Bauherren, die von der Doppelbelastung betroffen sind, sollten gegen den Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat.
Bisher kann die Doppelbelastung nur dann vermieden werden, wenn der Bauherr von einem privaten Eigentümer den Grund und Boden kauft und von einem Baubetrieb die Immobilie errichten lässt. Bestehen jedoch zwischen Baubetrieb und dem privaten Eigentümer personelle Verflechtungen, vermutet der Fiskus häufig ein einheitliches Vertragswerk, dass die Grundlage zur Erhebung der Grunderwerbssteuer bildet.
Fragen dazu beantworte ich Ihnen gern. Bitte sprechen Sie mich an.

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