Kiez-Report August 2008: Seite 2

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Braucht jeder Hauseigentümer den Energieausweis?

Im Rahmen des Energie- und Klimaprogramms hat der Gesetzgeber in letzter Zeit eine Anzahl von Vorschriften erlassen, die die Verbraucher zu umfangreichen Energiesparmaßnahmen veranlassen sollen. In diesem Zusammenhang ist aufgrund der Neufassung der Energiesparverordnung vom 01.10.2007 die Einführung eines so genannten Energieausweises für Gebäude beschlossen worden. Angesichts steigender Energiekosten dürfte es im eigenen Interesse jedes Haus- und Wohnungseigentümers liegen, über den Energieverbrauch seines Hauses Bescheid zu wissen. Der Energieausweis soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern, damit Geld zu sparen und darüber hinaus einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab 01.07.2008 Pflicht, für die anderen Wohngebäude in abgestuften Fristen bis 1. Januar 2009. Der Energieausweis enthält neben den Verbrauchskennwerten auch Modernisierungs- und Sanierungsempfehlungen zur Verringerung des Energieverbrauchs. Den Energieausweis gibt es in zwei Formen, nämlich den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis zeigt lediglich den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Strom anhand der Verbrauchsdaten der Bewohner an. Für den Verbrauchsausweis genügt es, das Baujahr sowie den Energieverbrauch der vergangenen Jahre festzuhalten und die Daten dem Aussteller des Energieausweises mitzuteilen. In der Regel reicht dieser Ausweis, wenn bei älteren Gebäuden Heizung und Dämmung bereits modernisiert wurden oder die Errichtung des Gebäudes und die technische Ausrüstung erfolgte bereits nach Maßgabe der Bestimmungen der Wärmeschutzverordnung 1977. Beim bedarfsorientierten Energieausweis, der aufwendiger zu erstellen und damit auch teurer ist, wird der Energiebedarf des Hauses in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr berechnet. Dazu bedarf es entsprechender Ermittlungen eines Fachmanns zum baulichen Zustand des Gebäudes und der technischen Anlagen. Der Bedarfsausweis erfasst somit den energetischen Zustand von Wänden, Fenstern und Heizung und ist damit wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis. Der Energieausweis dient zunächst als Orientierungshilfe für Modernisierungsempfehlungen im Interesse des Wärmedämmschutzes. Die Modernisierungs- und Sanierungsempfehlungen führen deshalb auch nicht dazu, dass der Hauseigentümer sofort Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieverbrauchskennwerte ergreifen muss. Das kann jeder Hauseigentümer auch weiterhin frei nach seinen Bedürfnissen und nach seinem Geldbeutel entscheiden. Ausstellungsberechtigt sind u.a. Personen und Unternehmen, die ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe betreiben oder staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker sind. Den Verbrauchsausweis bekommt man bereits unter 100 Euro, der bedarfsorientierte Energieausweis kann mehrere hundert Euro kosten. Jeder Hauseigentümer sollte sich in seinem eigenen Interesse umgehend den Energieausweis ausstellen lassen. Er hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wer gegenwärtig das Haus weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt den Energieausweis noch nicht. Erst bei Verkauf oder Neuvermietung muss dem Käufer oder Mieter auf dessen Anforderung der Energieausweis zwingend vorgelegt werden. Dann stellt sich allerdings die Frage, ob es gegenüber dem Interessenten eine Haftung für die im Energieausweis angegebenen Werte gibt. Dazu gilt Folgendes: Der Energieausweis dient lediglich der Information und ist dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ähnlicher Art und Güte zu ermöglichen. Falls sich der tatsächliche Energieverbrauch später als höher herausstellt, als im Ausweis angegeben, bestehen deshalb auch keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer und Vermieter. Dies wäre lediglich anders, wenn der Hauseigentümer dem Aussteller des Energieausweises gegenüber vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben zu Gebäude, Heizung und Energieverbrauch gemacht hat. Einzelheiten, wie die richtige Wahl des Bedarfs- oder Verbrauchsausweises sollten mit dem Aussteller des Energieausweises erörtert werden, der auch weitergehende Modernisierungs- und Sanierungsempfehlungen geben kann.

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