Kiez-Report September 2008: Seite 2

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Der Makler -
Immobilienberater oder Abzocker?

Der Kauf eines Grundstücks ist für jeden ein bedeutendes Ereignis im Leben. Schließlich geht es um die Erfüllung des lang ersehnten Wunsches, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, vor allem, um in der Zeit nach dem Berufsleben mietfrei zu wohnen. Jahrelang Erspartes wird eingesetzt, da will man sicher sein, dass dabei nichts schief geht. Deshalb erfolgt der private Grundstücks- und Hauskauf meistens über einen Makler. Es gilt den richtigen Makler zu finden; einen, der über solide Fachkenntnisse und langjährige Erfahrungen verfügt, vor allem aber auch einen umfangreichen Kundenstamm und eine entsprechende Vielzahl von Angeboten hat. Leider gibt es unter den Maklern und solchen, die sich so nennen, Abzocker, die mit wenig Aufwand schnell viel Geld verdienen wollen, ohne die notwendige Fachkenntnis aufzuweisen.

Dabei wird manchmal auch vor unseriösen Praktiken nicht zurückgeschreckt. So werden Angebote im Internet von Privatpersonen und gestandenen Maklerfirmen ausfindig gemacht, als eigene Angebote ausgegeben und an den Mann, sprich Käufer, gebracht, um auf diese Weise ohne viel Mühe das schnelle Geld zu machen.

Oder es heißt in Annoncen: „Wir suchen für erfolgreichen Chefarzt ein Haus mit Einliegerwohnung mit großem Garten bei Barzahlung gleich bei Vertragsschluss". Das macht natürlich in der Annonce etwas her, wenn man solche zahlungskräftigen Kunden aufzuweisen hat, die zu dem gleich nach dem Notartermin den Kaufpreis auf den Tisch legen wollen. Nur, jeder weiß, dass Grundstückskäufe in den seltensten Fällen überhaupt mit Barzahlung abgewickelt werden und schon gar nicht mit sofortiger Zahlung, abgesehen davon, dass sich oft genug im Nachhinein herausstellt, dass der zahlungskräftige Chefarzt leider gerade ein anderes Angebot wahrgenommen hatte. Jedenfalls gelingt es manchem Makler, auf diese unlautere Weise an Vermittlungsaufträge zu gelangen.

Oftmals gibt es im Nachhinein zwischen den Vertragsparteien des Kaufvertrags Streitigkeiten, die bei sorgfältiger Arbeit des Maklers zu vermeiden gewesen wären und zu nervenaufreibenden und kostenaufwendigen Gerichtsprozessen führen können, z. B. wenn der Makler mangels Objektkenntnis den Käufer über bedeutsame Umstände, etwa zur Bebaubarkeit des Grundstücks nicht informiert oder fehlerhafte Angaben zur Grundstücksgröße macht. Solche „Möchtegernmakler" haben in der Regel auch keine Büroräume und schon gar nicht eine Haftpflichtversicherung, die für etwa vom Makler zu vertretene Schäden aufkommt. Da es bis heute keine rechtlichen Zulassungsbeschränkungen gibt, darf sich jeder in der Öffentlichkeit als Makler bezeichnen und seinen Geschäften in diesem Metier nachgehen. Die Standesorganisation Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert deshalb seit Langem eine staatliche Regelung, nach der nur solche Personen als Makler tätig sein dürfen, die Sach- und Fachkundeprüfungen abgelegt und mindestens zwei Jahre lang bei einem niedergelassenen Vermittler gearbeitet haben.

Woran sollte man sich also bei der Suche nach dem richtigen Makler orientieren? Die Mitgliedschaft in der Standesorganisation des Immobilienverbands (IVD) ist bereits ein wichtiges Kriterium. Denn nicht jeder wird in den IVD aufgenommen. Dazu müssen Makler Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sein, eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben oder einen Hochschulabschluss in der Immobilienwirtschaft vorweisen können. Die Mitglieder des Verbandes müssen eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen, die bei Pflichtverletzungen der Makler für den Schaden des Verkäufers oder Käufers aufkommt.

Bereits im ersten Beratungsgespräch sollte deshalb die Frage gestellt werden, welche Qualifikationen der Makler besitzt, ob er Mitglied im IVD ist und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Befragen Sie den Makler eingehend zu den Qualitätsstandards des Kaufobjekts. Wenn wichtige Fragen zum Alter des Hauses oder der Heizung nicht beantwortet werden können, könnte es darauf hindeuten, dass der Makler sich vorab nicht gründlich genug mit der Immobilie und deren Eigenschaften beschäftigt hat, oder die Informationen nicht aus erster Hand, also vom Verkäufer hat. Ein verantwortungsbewusster Makler wird den Verkäufer auch über etwaige verdeckte Mängel an Haus und Grundstück befragen, um ihn vor unliebsamen späteren Vorwürfen des Käufers wegen arglistiger Täuschung zu bewahren.

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